 |
Ausbildungsbegleitende
Hilfe (AbH) |
|
AbH
sollen Auszubildenden helfen, ihre Probleme im schulischen
oder praktischen Bereich der Ausbildung besser zu bewältigen
und die Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.
Sie sind dem Unterricht der Berufsschulen angepasst und
ermöglichen durch vielfältige Unterlagen eine
gezielte Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen
Abschlussprüfungen.
Bei uns stehen zahlreiche erfahrene Lehrausbilder zur
Vertiefung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte
zur Verfügung, so dass eine optimale Vorbereitung
abgesichert werden kann.
Mit fundiertem Fachwissen und gefestigtem Selbstbewusstsein
in die eigenen Leistungen verringern sich Prüfungsängste.
Bessere Abschlüsse sind das Ergebnis. |
| |
 |
Wer kann AbH beantragen?
|
|
|
AbH ist ein Angebot für Jugendliche
und junge Erwachsene in betrieblicher Berufsausbildung.
Azubis können vom ersten Ausbildungsjahr an bis
hin zum Berufsabschluss an den AbH
Teilnehmen, wenn sie schwache Leistungen in einem oder
mehreren Unterrichtsfächern oder der praktischen
Ausbildung haben.
|
| |
 |
Wo und wie beantragt
der Jugendliche AbH? |
|
Der
Azubi erklärt bei einem Berufsberater der Agentur
für Arbeit bzw. beim Amt zur Grundsicherung Arbeitssuchender,
dass er die Möglichkeit der
AbH in Anspruch nehmen möchte, um für sich den
Ausbildungserfolg zu sichern oder evtl. einen drohenden
Ausbildungsabbruch zu verhindern. So kann z.B. das Ergebnis
der Zwischenprüfung Anlass sein, AbH zu beantragen.
Ansprechpartner ist die Berufsberatung der jeweiliegen
Agentur für Arbeit bzw. das Amt zur Grundsicherung
Arbeitssuchender. Termine für das Gespräch sind
über die Servicecenter persönlich bzw. telefonisch
zu vereinbaren. Zur Beantragung der AbH ist der Ausbildungsvertrag,
das Berufsschulzeugnis oder das Zwischenprüfungsergebnis/
Abschlussprüfungsergebnis mitzunehmen!
Zur Agentur für Arbeit |
|
|